BUNKM betreibt den Online-Marktplatz. Der Gastgeber (Anbieter der Unterkunft) stellt Inserate ein und schließt den Beherbergungsvertrag mit dem Gast. BUNKM ist nicht Partei des Beherbergungsvertrags, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
Die Darstellung und Reihenfolge von Angeboten kann von Preis, Verfügbarkeit, Superdeal-Status, Badges, Bewertung und weiteren Parametern abhängen. Wesentliche Parameter der Hervorhebung werden, soweit gesetzlich erforderlich, in den Partnerunterlagen oder auf host-space erläutert (Transparenz Ranking / bezahlte Platzierung).
5.1 Zahlungsempfänger. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister. Der Gastgeber ist Zahlungsempfänger und Vertragspartner des Zahlungsdienstleisters (Direktzahlung an den Gastgeber). BUNKM ist zu keinem Zeitpunkt Inhaber der Gästegelder und behält keine Beträge ein. Die Plattformgebühr wird nach Ziffer 5.3 gesondert in Rechnung gestellt. Rücklastschriften, Chargebacks und Zahlungsausfälle gehen zu Lasten des Gastgebers; die Plattformgebühr entfällt in diesen Fällen. Der Gastgeber schließt hierzu ein eigenes Konto beim Zahlungsdienstleister ab und stellt die dafür erforderlichen Angaben zur Identitätsprüfung bereit.
5.2 Verbraucher als Gastgeber. Tritt ein Gastgeber als Verbraucher im Sinne des §13 BGB auf, steht ihm für den Plattformvertrag ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen ab Vertragsschluss zu. Die Belehrung nebst Muster-Widerrufsformular wird bei der Aufnahme angezeigt und zusätzlich in Textform per E-Mail übermittelt. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich den Beginn der Leistung vor Fristablauf, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen. Gastgeber, die gewerblich oder selbstständig handeln, sind Unternehmer nach §14 BGB; ein Widerrufsrecht besteht für sie nicht. Die Einordnung wird bei der Aufnahme abgefragt und dokumentiert.
5.3 Provision, Auslöser und Abrechnung. Der Gastgeber gibt die buchbaren Monate im Inserat frei, der Gast wählt daraus und bucht unmittelbar; eine gesonderte Annahme durch den Gastgeber ist nicht erforderlich und findet nicht statt. Der Beherbergungsvertrag kommt mit dem Eingang der Zahlung zustande. Die Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie unverzüglich in unserem Nachrichtenbereich sowie per E-Mail. Der gebuchte Zeitraum wird mit der Buchung aus der Freigabe genommen. Will der Gastgeber sich lösen, geschieht das ausschließlich über Storno nach Ziffer 6. Die Provision entsteht mit dem Zustandekommen des Beherbergungsvertrags zwischen Gast und Gastgeber; mit der Buchungsbestätigung ist die Vermittlungsleistung von BUNKM erbracht. Auf die tatsächliche Anreise kommt es für die Entstehung nicht an. Die Provision entfällt rückwirkend, wenn der Aufenthalt nicht zustande kommt — bei Storno nach Ziffer 6, bei Nichtanreise oder wenn der Beherbergungsvertrag aufgrund gerichtlicher Entscheidung oder wegen grober Fahrlässigkeit unwirksam ist. Das Geschäft gilt dann als nicht zustande gekommen; eine bereits gestellte Rechnung wird gutgeschrieben. BUNKM rechnet monatlich nachträglich über alle Aufenthalte ab, die im Vormonat stattgefunden haben. Korrekturen der tatsächlichen Aufenthalte — Storno, Nichtanreise, vorzeitige Abreise, Umbuchung — meldet der Gastgeber unter Angabe des Grundes über die Plattform, und zwar bis zum 7. des Monats. Die Rechnung ergeht am 10. des Monats und enthält zugleich die Ankündigung des Lastschrifteinzugs mit Betrag, Termin und Mandatsreferenz; der Einzug erfolgt am 15. Diese Ankündigung gilt als Vorabinformation; die Frist zwischen ihrem Zugang und der Belastung wird abweichend von der gesetzlichen Regelfrist einvernehmlich auf fünf Kalendertage verkürzt. Bleibt eine Korrektur bis zum 7. aus, wird sie erst in der Abrechnung des darauffolgenden Monats verrechnet. Einwendungen gegen eine Rechnung sind binnen 14 Tagen nach Zugang zu erheben.
5.4 Aufenthaltszweck und Vertragsform. Der Gastgeber weist den Aufenthaltszweck im Inserat aus und vereinbart ihn mit dem Gast. Der Gastgeber gibt die Hausordnung vor und stellt sicher, dass Aufenthalt und Inserat den am Aufenthaltsort geltenden Vorschriften entsprechen. BUNKM trifft dazu keine Zusicherung und erbringt keine Rechtsberatung. Verlängerungen sind eigenständige Buchungen mit eigenem Endtermin und verlängern den Aufenthalt nicht automatisch.
5.5 SEPA-Lastschriftmandat. Der Gastgeber erteilt BUNKM bei der Aufnahme, spätestens vor der Freischaltung seines ersten Inserats, ein SEPA-Basislastschriftmandat für den Einzug der Plattformgebühr nach Ziffer 5.3 und gibt dazu Kontoinhaber und IBAN an. BUNKM vergibt eine für den Gastgeber eindeutige Mandatsreferenz und weist ihre Gläubiger-Identifikationsnummer DE73ZZZ00002939792 aus; beides wird mit der Bestätigung des Mandats in Textform übermittelt und steht im host-space bereit. Das Mandat wird elektronisch über die Plattform erteilt; Zeitpunkt und Wortlaut werden protokolliert. Der Gastgeber hält seine Bankverbindung aktuell und trägt die Entgelte für Rücklastschriften, die er zu vertreten hat. Das Mandat kann jederzeit widerrufen werden; ab Zugang des Widerrufs sind Rechnungen innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. BUNKM bewahrt das Mandat bis zum Ablauf von vierzehn Monaten nach dem letzten Einzug auf.
5.6 Vorabankündigung und Einwendungen. BUNKM kündigt jeden Einzug mindestens fünf Kalendertage vorher per E-Mail an. Die Ankündigung weist jede abgerechnete Buchung einzeln aus: Zeitraum, Buchungswert und den darauf entfallenden Provisionsanteil. Einwendungen — insbesondere Stornierungen — teilt der Gastgeber innerhalb dieser Frist mit; sie werden vor dem Einzug berücksichtigt. Nach dem Einzug bekannt werdende Stornierungen mindern die nächste Rechnung. Besteht keine weitere Abrechnung, erstattet BUNKM den Betrag binnen vierzehn Tagen.
5.7 Rücklastschrift und offene Forderungen. Widerspricht der Gastgeber einer berechtigten Lastschrift, bleibt der Provisionsanspruch bestehen; die Rechnung ist dann binnen vierzehn Tagen zu überweisen. BUNKM ist berechtigt, den Einzug für diesen Gastgeber künftig auszusetzen und stattdessen auf Überweisung umzustellen. Solange eine fällige Provisionsrechnung offen ist, kann BUNKM das Schalten neuer oder pausierter Inserate verweigern. Bereits zustande gekommene Buchungen bleiben davon unberührt. Die Sperre endet mit dem Ausgleich der Forderung.
5.8 Steuerliche Angaben und Meldepflicht. BUNKM ist nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG, Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7) verpflichtet, einmal jährlich Angaben zu jedem Gastgeber an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung sowie die im Kalenderjahr erzielten Vergütungen und die Zahl der Vermittlungen. Der Gastgeber stellt diese Angaben vor der Freischaltung seines ersten Inserats bereit und hält sie aktuell. Er erklärt dabei selbst, ob er privat oder gewerblich vermietet; für die Richtigkeit dieser Angabe sowie für die Versteuerung seiner Einkünfte ist allein er verantwortlich. Macht er unrichtige Angaben, stellt er BUNKM von daraus entstehenden Nachteilen frei. Fehlen die Angaben, kann BUNKM Inserate nicht freischalten.
Verlängerungen und Anschlussgeschäfte mit einem über BUNKM vermittelten Gast werden ausschließlich über die Plattform abgewickelt. Direktvereinbarungen unter Umgehung der Plattformgebühr sind unzulässig. BUNKM geht dabei in Stufen vor und teilt jede Maßnahme mit Begründung in Textform mit. Stufe 1 — bei einem einzelnen Anhaltspunkt erhält der Gastgeber einen Hinweis; weitere Folgen treten nicht ein. Stufe 2 — bei einem erkennbaren Muster oder einem begründeten Verdacht wird das betroffene Inserat gesperrt; Hervorhebung, Superdeal-Kennzeichnung und Ranking-Vorteile entfallen für die Dauer der Prüfung. Stufe 3 — bei Wiederholung, nachgewiesener Umgehung oder Betrugsnähe wird das Partnerverhältnis beendet; die Frist beträgt dreißig Tage, bei Betrug oder rechtswidrigen Inhalten kann fristlos beendet werden. In Stufe 3 fordert BUNKM die entgangene Provision nach: 7,5 % auf den umgangenen Buchungswert, mindestens auf einen vollen Monat zum zuletzt veröffentlichten Preis des Inserats. Bereits zustande gekommene Buchungen bleiben in jedem Fall provisionspflichtig und werden abgerechnet.
Für die Zahlung übermittelt BUNKM ausschließlich die Daten, die der gewählte Zahlungsweg erfordert. Die Adresse der Unterkunft und die Zugangsdaten — etwa Schlüsselsafe und Anweisungen — übermittelt Ihnen der Gastgeber gesondert vor Anreise.
Der Gastgeber wählt bzw. akzeptiert die am Inserat ausgewiesene Storno-Art (Standard / Superdeal). Details: host-space → Abschnitt Storno, Stornierungsbedingungen.
Der Gast zahlt unmittelbar an Sie; eine Erstattung schulden daher Sie, nicht BUNKM. Storniert der Gast innerhalb der am Angebot ausgewiesenen Frist kostenfrei, haben Sie den gezahlten Betrag innerhalb von drei Tagen ab Zugang der Stornierung vollständig zu erstatten. Stornieren Sie selbst, gilt dies unabhängig vom Zeitpunkt. Die Erstattung erfolgt über denselben Zahlungsweg. Die Erstattung wickeln Sie unmittelbar mit dem Gast ab; BUNKM ist daran nicht beteiligt, überwacht sie nicht und schaltet sich in Streitigkeiten darüber nicht ein. Für stornierte Buchungen entfällt die Plattformgebühr nach Ziffer 5.
Erfüllung, Mängel, Überbuchung und Werbung liegen beim Gastgeber. Auseinandersetzungen aus dem Beherbergungsvertrag führen Gast und Gastgeber. BUNKM hält sich an rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen und kooperiert mit Behörden zur Sachverhaltsklärung, soweit verpflichtet.
Gastgeber stellen sicher, dass Beherbergung, Meldewesen, Tourismusabgaben, Brandschutz, Nutzungsrechte und steuerliche Pflichten am Standort eingehalten werden. BUNKM erbringt keine Rechtsberatung zu lokalen Genehmigungen.
Über BUNKM sind Aufenthalte von einem bis vierundzwanzig Monaten buchbar. Mit zunehmender Dauer kann ein Aufenthalt rechtlich als Wohnraummiete statt als Beherbergung gelten; davon hängen Kündigungsschutz, umsatzsteuerliche Behandlung und örtliche Vorschriften zur Zweckentfremdung ab. Welche Dauer der Gastgeber anbietet, entscheidet er selbst; die Folgen daraus trägt er. BUNKM ist am Vertrag zwischen Gast und Gastgeber nicht beteiligt und erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutzerklärung. Gastgeber verarbeiten Gästedaten nur für die Vertragsdurchführung und nach geltendem Datenschutzrecht. Auftragsverarbeitung, soweit erforderlich, wird gesondert vereinbart.
BUNKM haftet nicht für die Beherbergungsleistung oder unrichtige Inseratsangaben des Gastgebers. Für eigenes Verhalten haftet BUNKM nach den folgenden Regeln. Unbeschränkt haftet BUNKM bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BUNKM nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gastgeber regelmäßig vertrauen darf —, und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BUNKM. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Einzelheiten: Marktplatz-AGB Ziffer Haftung, soweit anwendbar, und diese Partnerbedingungen.
Es gilt deutsches Recht, soweit zwingendes Verbraucherschutzrecht oder P2B nichts anderes vorschreiben. Kontakt: Angaben im Impressum.