| Weg | Vertragspartner (Regel) |
|---|---|
| BUNKM als Vermittler (Standard) | Gastgeber / Haus — Reklamation zuerst dort; Plattform unterstützt |
| Direkt beim Haus (außerhalb BUNKM) | Nur das Haus |
| Pauschalreise mit Hotel | Reiseveranstalter (§§ 651a ff. BGB) — auf BUNKM nur wenn ausdrücklich so angeboten |
Die Buchungsbestätigung und die Angebots-AGB entscheiden, ob vermittelt oder (selten) selbst verkauft wird.
Anders als beim Online-Warenkauf gilt für Hotel- und vergleichbare Beherbergung mit festem Termin / Zeitraum grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nimmt Beherbergung und verwandte Freizeitleistungen aus, wenn ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart ist. Hintergrund: das Zimmer wird für andere Gäste gesperrt und ist kurzfristig kaum nachzuvermarkten.
EU-Ebene (Your Europe / Verbraucherrechte-Richtlinie): dieselbe Ausnahme für Hotel und terminierte Beherbergung. Deutsche Norm und EU-Hinweis greifen zusammen.
Das Gesetz kennt den Marketing-Begriff „Stornierung“ nicht. Praktisch relevant:
| BUNKM-Regelwerk | Rechtliche Einordnung |
|---|---|
| Zahlung bis 15. des Vormonats bei Erstbuchung (Standard und Streng) | Vertragliche Vorauszahlung / Fälligkeit — nicht aus Widerrufsrecht abgeleitet |
| Standard: freies Storno 14 Tage vor Reiseantritt | Freiwilliges Vertragsrecht |
| Streng: 48 Stunden Storno (Superdeals) | Ebenfalls vertraglich; am Angebot und Checkout ausweisen |
| Anderweitvergabe / ersparte Aufwendungen | Wo § 537 Abs. 1 S. 2 BGB greift: Anrechnung möglich |
Wer online Leistungen anbietet, muss u. a. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Preistransparenz und — wo einschlägig — Widerrufsinformationen vorhalten. Bei terminierten Beherbergungen ersetzt die klare Ausnahmeinformation (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) plus vertragliche Storno-Fenster die klassische 14-Tage-Widerrufsbelehrung.
§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB · §§ 535, 537, 280, 307 BGB
Your Europe — Rückgabe & Widerruf
Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU (Ausnahmen für terminierte Beherbergung)
Fachüberblicke u. a. zu Hotelstorno, Beherbergungsvertrag und Online-Pflichtangaben (öffentliche Ratgeber; keine individuelle Rechtsberatung).